Nutzungsbedingungen für dieses Videoportal inkl. Unterseiten

§ 1 Nutzungsumfang
Die Plattform Videoportal wird von der Pädagogischen Hochschule Heidelberg betrieben. Die informationsverarbeitende Infrastruktur wird zu wissenschaftlichen Zwecken in Lehre, Studium, Forschung und Weiterbildung, zum Zweck der Unterstützung der Aufgaben und Dienste der Hochschulverwaltung und der Bibliothek sowie zur Erfüllung sonstiger Aufgaben der Hochschule zur Verfügung gestellt.

Eine private Nutzung des Videoportals ist nicht zulässig.

§ 2 Nutzungsberechtigung und Zugangsdaten

Gruppe 1) Anonyme Besucher/innen des Videoportals (ohne Login)
Gruppe 2) Alle Mitglieder und Angehörigen der PH Heidelberg (mit Login)
Gruppe 3) Nur Bedienstete der PH Heidelberg (mit Login)

Die Berechtigung zur Nutzung des Videoportals wird vom/von der Systemadministrator/in vergeben.
Erst nach der Vergabe der Berechtigung durch den/die Systemadministrator/in, ist der/die Nutzer/in berechtigt, Medien im Videoportal hochzuladen und zu verwalten.
Die Anmeldung im Videoportal erfolgt über einen Double-opt-in Verfahren. Bei der Anmeldung muss der Benutzername der dem dem Benutzernamen des FUL-ACCOUNTs entspricht und die dazugehörige E-Mailadresse der Pädagogischen Hochschule (Schema: xxxx@ph-heidelberg.de) eingetragen werden. Es ist darauf zu achten, nicht das Passwort des FUL-Accounts der Hochschule zu nutzen, sondern ein weiteres Passwort.

§ 3 Veröffentlichung von Medien
Es ist den Nutzer/innen der Gruppe 1 nicht gestattet, auf dem Videoportal Medien hochzuladen und zu verwalten. Sie dürfen nur öffentliche Medien anschauen.

Es ist den Nutzer/innen der Gruppe 2 nicht gestattet, auf dem Videoportal Medien hochzuladen und zu verwalten. Sie dürfen nur öffentliche und universitätsinterne Medien anschauen.

Es ist den Nutzern/Nutzerinnen der Gruppe 3 gestattet, auf dem Videoportal

1. Eigene Medien nur für sich selbst sichtbar zu machen (Veröffentlichungsstatus „Privat – das Medium kann nur von dir selbst angesehen werden“),
2. Eigene Medien auch so zu veröffentlichen, dass anonyme Besucher oder Besucherinnen des Medienportals diese anschauen können, wobei ein eigenverantwortlicher Wechsel des Veröffentlichungsstatus der Medien von „Privat – das Medium kann nur von dir selbst angesehen werden“ auf „Öffentlich – das Medium ist für jeden sichtbar“ erfolgt sowie
3. Eigene Medien auch so zu veröffentlichen, dass nur Mitglieder und Angehörige der PH Heidelberg Medien anschauen können.
4. Eigene Medien einem eingeschränkten Teilnehmerkreis über einen Direkt-Link zur Verfügung zu stellen (Veröffentlichungsstatus „Versteckt – dieses Medium ist nur über einen direkten Link zugänglich“).

"Eigene Medien" sind Medien, deren Autor/in/Urheber/in der/die Nutzer/in selbst ist oder Medien an denen der/die Nutzer/in nachweisbar Nutzungsrechte in einem für den konkreten Nutzungszweck ausreichendem Umfang hat. Diese Medien dürfen nicht die Persönlichkeitsrechte anderer Personen (z.B. „Recht am eigenen Bild"), das Urheberrecht oder ein anderes nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht verletzen oder in anderer Form gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.
Nutzer/innen der Gruppe 3 räumen als Autor/in/Urheber/in/Nutzungsrechtsinhaber/in der Pädagogischen Hochschule Heidelberg ein einfaches Nutzungsrecht für die Veröffentlichungsdauer ihres Mediums auf dem Videoportal ein.

§ 4 Rechte und Pflichten der Nutzerinnen und Nutzer
Die Nutzer/innen haben das Recht, das Videoportal nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen zu nutzen.
Die Nutzer/innen sind verpflichtet,

• die Vorgaben der Nutzungsbedingungen zu jedem Zeitpunkt ihrer Nutzung des Videoportals zu beachten und die Grenzen der Nutzungserlaubnis einzuhalten,
• alles zu unterlassen, was den ordnungsgemäßen Betrieb stört,
• ausschließlich mit den Benutzungskennungen zu arbeiten, deren Nutzung ihnen im Rahmen der Zulassung gestattet wurde,
• Benutzerpasswörter nicht an Dritte weiterzugeben und dafür Sorge zu tragen, dass keine anderen Personen Kenntnis von den Benutzerpasswörtern erlangen,
• fremde Benutzerkennungen und Passwörter weder zu ermitteln noch zu nutzen,
• keinen unberechtigten Zugriff auf Informationen anderer Nutzerinnen oder Nutzer zu nehmen und bekanntgewordene Informationen anderer Nutzerinnen oder Nutzer nicht ohne Genehmigung weiterzugeben, selbst zu nutzen oder zu verändern,
• die nationalen und internationalen Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kenn- zeichenrechte sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter bei der Nutzung der Dienste zu wahren. Das Abrufen, Anbieten, Hochladen oder Verbreiten von rechtswidrigen Inhalten, insbesondere solchen, die gegen strafrechtliche, datenschutzrechtliche, persönlichkeitsrechtliche, lizenzrechtliche oder urheberrechtliche Bestimmungen verstoßen, ist unzulässig,
• auf Verlangen in begründeten Einzelfällen – insbesondere bei begründetem Missbrauchsverdacht und zur Störungsbeseitigung – Auskünfte über die gespeicherten Daten zu erteilen.

Auf die folgenden Straftatbestände wird besonders hingewiesen:

• Ausspähen von Daten (§ 202a StGB)
• Abfangen von Daten (§ 202b StGB)
• Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten (§ 202c StGB)
• Datenhehlerei (§ 202d StGB)
• Datenveränderung (§ 303a StGB) und Computersabotage (§ 303b StGB)
• Computerbetrug (§ 263a StGB)
• Verbreitung pornographischer Darstellungen (§§ 184 ff. StGB), insbesondere Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften (§ 184b StGB) und die Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Rundfunk oder Telemedien (§ 184d StGB)
• Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB) und Volksverhetzung (§ 130 StGB)
• Ehrdelikte wie Beleidigung oder Verleumdung (§§ 185 ff. StGB)
• Strafbare Urheberrechtsverletzungen, z. B. durch urheberrechtswidrige Vervielfältigung von Software (§§ 106 ff. UrhG).

§ 5 Protokollierung
Das Rechenzentrum der Pädagogischen Hochschule Heidelberg ist nach Maßgabe der nachfolgenden Regelung berechtigt, die Inanspruchnahme der informationsverarbeitenden Infrastruktur durch die einzelnen Nutzer/innen zu dokumentieren und auszuwerten, jedoch nur, soweit dies erforderlich ist zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Systembetriebs.

§ 6 Haftung der Nutzerinnen und Nutzer
Der/die Nutzer/in haftet für alle Schäden, die der Pädagogischen Hochschule Heidelberg durch missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung der IuK-Infrastruktur oder dadurch entstehen, dass die Nutzer/in schuldhaft seinen/ihren Pflichten aus dieser Ordnung nicht nachkommt.

Der/die Nutzer/in haftet auch für Schäden, die ihm/ihr im Rahmen der ihm/ihr zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsberechtigungen durch Drittnutzung entstanden sind, wenn er/sie diese Drittnutzung zu vertreten hat, insbesondere im Falle einer Weitergabe seiner/ihrer Benutzerkennung sowie seiner/ihrer Kennung eines Serviceaccounts an Dritte.

Die Nutzer/in hat die Pädagogischen Hochschule Heidelberg von allen Ansprüchen freizustellen, wenn Dritte die Pädagogische Hochschule wegen eines missbräuchlichen oder rechtswidrigen Verhaltens des/der Nutzers/Nutzerin auf Schadensersatz, Unterlassung oder in sonstiger Weise in Anspruch nehmen. Die Pädagogischen Hochschule Heidelberg kann dem/der Nutzer/in den Streit verkünden, sofern Dritte gegen die Pädagogischen Hochschule Heidelberg gerichtlich vorgehen.

§ 7 Haftung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg
Die Pädagogischen Hochschule Heidelberg übernimmt keine Gewähr für den fehlerfreien und unterbrechungsfreien Betrieb des Videoportals. Eventuelle Datenverluste sowie die Kenntnisnahme vertraulicher Daten durch unberechtigte Zugriffe Dritter können nicht ausgeschlossen werden.

Die Pädagogischen Hochschule Heidelberg haftet nicht für den Inhalt, insbesondere für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen, zu denen sie lediglich den Zugang zur Nutzung vermittelt.

Im Übrigen haftet die Pädagogischen Hochschule Heidelberg nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter/innen, es sei denn, dass eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Pflichten vorliegt. In diesem Fall ist die Haftung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg auf typische, bei Begründung des Nutzungsverhältnisses vorhersehbare Schäden begrenzt, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

Mögliche Amtshaftungsansprüche gegen die Pädagogischen Hochschule Heidelberg bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

Das Videoportal der Pädagogischen Hochschule Heidelberg unterliegt den Vorgaben der geltenden Verwaltungs- und Benutzungsordnung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg sowie den Regelungen der Satzung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg über die Bereitstellung von Informationsangeboten auf elektronischen Anlagen.

§ 8 Recht auf Löschung, Löschfrist
Verlässt der/die Nutzer/in die Pädagogischen Hochschule Heidelberg , wird sein/ihr Benutzeraccount nach 8 Monaten vom/von der Systemadministrator/in gelöscht. Die Medien werden an einen allgemeinen Serviceaccount überschrieben. Sollen Medien an eine/n andere/n Nutzer/in überschrieben werden, muss dies rechtzeitig vor dem Ausscheiden schriftlich per E-Mail dem/der Systemadministrator/in mitgeteilt werden.

§ 9 Datenschutz
Die Einwilligung Dritter, sofern diese oder diese Teil des Mediums ist, ist durch den/die Urheber/in bzw. durch den/die Nutzer/Nutzerin einzuholen.

Bei der Beteiligung von Minderjährigen ist zu beachten, dass es nach geltendem Recht grundsätzlich der Zustimmung beider Elternteile in die Veröffentlichung der Medien bedarf.

Der/die Urheber/in bzw. der/die Nutzer/in ist für die rechtmäßige Veröffentlichung der Medien verantwortlich.

§ 10 Meldeprozess vermeintlich rechtswidriger Inhalte
Bei eingehenden Hinweisen auf rechtswidrige Inhalte oder auf Anweisung der Universitätsleitung werden entsprechende Medien unverzüglich durch die Pädagogische Hochschule Heidelberg gesperrt, bis die Sachlage geklärt ist. Dabei wird wie folgt vorgegangen:

Der/die Besitzer/in des Mediums wird schriftlich von der Pädagogischen Hochschule Heidelberg über die eingegangene Meldung informiert und das Medium bis zur Klärung des Sachverhalts gesperrt.

Der/die Besitzer/in des Mediums hat drei Werktage Zeit auf die Meldung zu reagieren, beispielsweise das Medium auszutauschen, zu löschen oder die Meldung abzulehnen.

Ist das Medium nach dieser Frist nicht gelöscht oder korrigiert worden, oder hat der/die Besitzer/in des Mediums nicht reagiert oder lehnt die Meldung als nicht gerechtfertigt ab, wird das Medium automatisch von der Universität gesperrt. In diesem Fall behält sich die Pädagogischen Hochschule Heidelberg vor, den Sachverhalt rechtlich zu klären.

Bis zur endgültigen rechtssicheren Klärung des Sachverhalts wird das Medium nicht mehr auf dem Medienportal angezeigt.

§ 11 Einwilligung in Nutzungsvereinbarung
Die Nutzer/innen der Gruppe 3 bestätigen beim Upload eines Mediums aktiv, dass sie diese Nutzungsbedingungen gelesen haben und akzeptieren.

Die Pädagogischen Hochschule Heidelberg behält sich vor, den Zugang zum Videoportal zu sperren, sofern die Nutzungsbedingungen missachtet bzw. nicht eingehalten werden.

§ 12 Übermittlung
Die Übermittlung von Medien/Daten an Dritte darf ausschließlich zu Beweiszwecken an autorisierte Behörden wie die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder Gerichte zum Zwecke der Strafverfolgung erfolgen, sofern ein richterlicher Beschluss vorliegt.

§ 13 Änderungsvorbehalt
Wir haben jederzeit das Recht die Nutzungsbedingungen zu ändern.

§ 14 Salvatorische Klausel
Diese Nutzungsbedingungen sind als Teil unserer Webseite zu betrachten. Sind einzelne Formulierungen dieser Nutzungsbedingungen nicht mehr ganz oder vollständig konform mit der geltenden Rechtslage, so ist davon auszugehen, dass die übrigen Regelungen der Nutzungsbedingungen bestehen bleiben.